- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Mölmsche Kirmes 2024: Von Autoscooter bis Zuckerwatte
12. Juli 2024 - 15. Juli 2024
Viel Spaß und Nervenkitzel: Zahlreiche Attraktionen laden von Freitag, 12. Juli bis Montag, 15. Juli 2024 zum Bummel über die Mölmsche Kirmes rund um die Stadthalle ein. Veranstaltet wird die Mölmsche Kirmes, auf der zahlreiche Schausteller*innen für ein großes Vergnügen sorgen, von der Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST) mit Unterstützung der MülheimPartner.
Außer beliebten und rasanten Fahrgeschäften wie beispielsweise Jekyll & Hyde bietet die Kirmes auch klassische Leckereien wie Paradiesäpfel, Lebkuchenherzen und Zuckerwatte. Ein Biergarten mitten im Grünen ist perfekt für eine kleine Pause vom Trubel.
Eine große Auswahl an Kirmesorgeln, teils erbaut von den Gebrüdern Wellershaus aus Mülheim Saarn, lädt am Wochenende (13. und 14. Juli 2024) zum Zuhören und Träumen ein – Kirmesnostalgie pur!
Am Montag (15. Juli 2024) ist traditionsgemäß der „Tag der Vereine“: Alle Vereinsmitglieder, die in ihrem Vereinstrikot oder Vergleichbarem erscheinen, können sich auf Preisreduzierungen freuen.
Besucht werden kann das große Kirmesvergnügen am Freitag, Samstag und Montag ab 13 Uhr und Sonntag ab 12 Uhr.
Kirmes-Angebote 2024:
Fahrgeschäfte:
- Original Nostalgie Flieger | Kettenkarussell
- Die Verwandlung „Jekyll & Hyde” | Fahrspaß auf 42 Metern Höhe
- Lost Escape Adventure | Laufgeschäft „Dschungel“
- Jetlag | Highspeed-Karussell
- Breakdance
- Disco Jet | Musik-Express
Weitere Angebote:
- Spielstände wie Ballwerfen, Entenangeln, „Hau-den-Lukas” etc.
- Buden mit süßen und herzhaften Speisen (z. B. Churros, Crêpes, gebrannte Mandeln, Zuckerwatte, Bratwurst, Burger, Pommes Frites)
- Biergarten u. a. an der Ruhr
- Orgeltreff am 13. und 14. Juli mit sechs original Saarner Wellershaus-Kirmesorgeln
Uhrzeiten:
- Freitag: 13 bis ca. 24 Uhr
- Samstag: 13 bis ca. 24 Uhr
- Sonntag: 12 bis ca. 24 Uhr
- Montag: 13 Uhr bis Ende offen
Bitte beachten Sie, dass es kurzfristige Änderungen durch den Veranstalter bzw. die Städte und Gemeinden geben kann.