- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Stadtfest in Hürth – Buntes Bühnenprogramm vom 21. bis 23. Juni 2024 rund ums Rathaus
21. Juni 2024 - 23. Juni 2024
Die Bands und Künstler für das große Hürther Stadftfest 2024 stehen fest: Mo-Torres wird die Bühne im Bürgerhaus rocken. Der Kölner Rapper ist bekannt für seinen Song „Liebe deine Stadt“, den er zusammen mit Cat Ballou und Lukas Podolski veröffentlicht hat. Die Band Miljö kommt nach Hürth und wird ihre Hits wie „Null oder Hundert“ live performen. Außerdem am Start: SHIVER #1 Coldplay Tribute Band, Pelemele, ALUIS, Finn & Jonas, Radiotones, Cris Cosmo, Summer Sands, The BigLive und viele mehr.
Auch Die Maus schaut mit Maus-Moderator André Gatzke beim Hürther Stadtfest vorbei, das vom 21. bis 23. Juni 2024 rund ums Rathaus stattfindet. Anlass dafür ist der 40. Geburtstag von Rat- und Bürgerhaus sowie 75 Jahre Grundgesetz. „Wir haben ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein auf die Beine gestellt und freuen uns auf alle, die mitfeiern. Alle Angebote sind ein Geschenk an die Hürtherinnen und Hürther und damit kostenlos“, so Bürgermeister Dirk Breuer.
Los geht es am Freitag, 21. Juni 2024 mit einem Festakt für geladene Gäste im Bürgerhaus zu „75 Jahre Grundgesetz“, bevor es am Abend ab 19 Uhr auf dem Otto-Räcke-Platz ein Konzert im Rahmen des Live-Musik-Festivals „Hürther Kneipen Kul-Tour“ gibt.
Am Samstag, 22. Juni 2024 steigt ab 14 Uhr ein Festival mit Live-Musik, Comedy, Zauberei, Walking Acts, Hüpfparadies, Rodeo Bullriding und Trampolinspringen. Um für jedes Wetter gewappnet zu sein, wird Open Air sowie Indoor gefeiert.
Der Sonntag, 23. Juni 2024 startet um 10:30 Uhr mit einem Gottesdienst auf dem Otto-Räcke-Platz, der dann nahtlos in das Hürther Familienfest übergeht – organisiert durch den Stadtsportverband. Vereine und Ehrenamt aus ganz Hürth stellen sich vor und laden zu vielen Mitmach-Aktionen und einer großen Tombola ein. Zudem wird es um 15 Uhr in der Stadtbücherei eine Lesung für Kinder im Grundschulalter geben.
Bitte beachten Sie, dass es kurzfristige Änderungen durch den Veranstalter bzw. die Städte und Gemeinden geben kann.