- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Weinfest Jülich 2024 auf dem Schlossplatz
11. Juli 2024 - 14. Juli 2024
Ein Fest der Sinne unter majestätischen Baumriesen.
Der historische Schlossplatz in Jülich wird vom 11. bis 14. Juli 2024 wieder zum Schauplatz des beliebten Weinfests. Unter den beeindruckenden Baumriesen erwartet die Besucher ein einzigartiges Erlebnis voller Genuss und Unterhaltung.
Die feierliche Eröffnung des Weinfests erfolgt am Donnerstag, den 11. Juli 2024 um 18 Uhr. Ein besonderes Highlight: Am Donnerstag und Freitag wird die Weinprinzessin das Fest mit ihrem Besuch bereichern und für ein königliches Flair sorgen.
Winzer aus Rheinland-Pfalz und anderen renommierten Anbaugebieten präsentieren eine erlesene Auswahl an Weinen. Von fruchtigen Weißweinen über vollmundige Rotweine bis hin zu spritzigen Sekten – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Begleitet werden die edlen Tropfen von kulinarischen Köstlichkeiten, die Jülicher Genusshandwerker mit viel Liebe zum Detail zubereiten.
Ein innovatives Lichtkonzept verleiht dem Schlossplatz eine magische Atmosphäre. Die stimmungsvollen Lichteffekte sorgen dafür, dass die Abende in ein unvergleichliches Ambiente gehüllt werden und das Weinfest zu einem unvergesslichen Erlebnis machen.
Auch für die kleinen Gäste ist bestens gesorgt. In der Mitte des Areals befindet sich eine liebevoll gestaltete Spiel- und Chill-Area, die zum Toben und Entspannen einlädt. Hier können Kinder nach Herzenslust spielen, während die Eltern das Fest in vollen Zügen genießen.
Das Weinfest wird erstmalig vom Brückenkopf-Park Jülich organisiert. Die Veranstaltung ist das Ergebnis von großem Engagement und sorgfältiger Planung, bei der jedes Detail liebevoll gestaltet wurde.
Geöffnet ist Donnerstag und Freitag von 16:00-00:00 Uhr, Samstag von 14:00-01:00 Uhr und Sonntag von 12:00-18:00 Uhr.
Die Besucher können sich auf unvergessliche Tage voller Genuss und Unterhaltung auf dem Weinfest Jülich freuen.
Bitte beachten Sie, dass es kurzfristige Änderungen durch den Veranstalter bzw. die Städte und Gemeinden geben kann.